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EU- Heimtierausweis
Will ein Hund, eine Katze oder
ein Frettchen auf Reisen gehen und Deutschland verlassen, so benötigt es
einen EU- Heimtierausweis. Dafür muss das Tier eindeutig gekennzeichnet
sein. Dies geschieht mittels elektronischer Markierung (Chip) oder mit einer
Tätowierung (gut lesbar, nur noch bis 2011 anerkannt).
Chip / Tätowierung
Neben der herkömmlichen
Tätowierung am Ohr oder an der Schenkelinnenseite bietet die moderne
Tiermedizin die Möglichkeit Ihr Tier nach einem internationalen Standard
elektronisch zu markieren. Dazu wird ein reiskorngroßer so genannter
Transponder unter die Haut implantiert/ gesetzt. Ihr Tier erhält damit eine
weltweit einmalige Codenummer zugeteilt. Mit einem Lesegerät ist diese
Nummer ablesbar. Viele Tierärzte sowie Tierheime haben ein solches Gerät.
Sollte Ihr Tier einmal abhanden kommen oder weglaufen, können Sie so
jederzeit über eine zentrale Registrierungsstelle als Halter ausfindig
gemacht werden. Bereits im Welpenalter kann der Transponder implantiert
werden. Der Transponder ist gewebeverträglich und für das Tier nicht zu
spüren.
Eine Tätowierung wird in der
Europäischen Union nur noch bis zum Jahr 2011 anerkannt. Diese wird im
Welpenalter durch den zuständigen Zuchtwart oder im Erwachsenenalter durch
den Tierarzt vorgenommen. In diesem Fall muss das Tier zur
Schmerzausschaltung in Narkose gelegt werden.
Reisebestimmungen
EU Länder
Bei Reisen innerhalb der EU muss
ein Heimtierausweis für den Hund, die Katze oder das Frettchen mitgeführt
werden. Das Tier benötigt eine eindeutige Identifikation mittels
elektronischen Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Außerdem gelten je
nach Land darüber hinaus weitere Regelungen für die Einreise (wie z.B.
Leinenpflicht, Mitführen eines Maulkorbs und Rassebesonderheiten).
Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien/ Nordirland gelten bis zum
03.07.2008 weiterhin zusätzliche Anforderungen.
Drittländer
Hier gelten bei der Einreise EU-
Bestimmungen und landesspezifische Regelungen beispielsweise Tollwuttiter,
spezielle Impfungen, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis. Außerdem sind je
nach Land bei der Wiedereinreise bestimmte Anforderungen zu beachten.
Gerne beraten wir Sie im Detail hinsichtlich des entsprechenden Reiseziels.
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